Rechtsprechung
BVerwG, 07.06.1983 - 5 C 5.81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung des immatrikulationsrechtlichen Begriffs des Fachrichtungswechsels vom förderungsrechtlichen Begriff des Fachwechsels - Indizwirkung des Einschreibungswechsels - Abgrenzung eines Fachrichtungswechsels von einer Schwerpunktverlagerung - Annahme eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 1984, 100
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 51.76
Anspruch auf Ausbildungsförderung - Gründe für einen Fachrichtungswechsel
Auszug aus BVerwG, 07.06.1983 - 5 C 5.81
Hat die Einschreibung gewechselt, dann ist Anhaltspunkt für die Annahme verschiedener Fachrichtungen die unterschiedliche Zuordnung des der früheren Einschreibung und der gegenwärtigen Einschreibung entsprechenden Studiengangs in den Bestimmungen der Förderungshöchstdauerverordnung vom 9. November 1972 (BGBl. I S. 2076) in der hier anzuwendenden Fassung vom 5. August 1974 (BGBl. I S. 1861; vgl. auch Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 51.76 - [Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 3]). - BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 28.79
Fachrichtungswechsel - Maßgeblicher Zeitpunkt - Beginn der anderen Ausbildung
Auszug aus BVerwG, 07.06.1983 - 5 C 5.81
Für die Beurteilung der Frage, ob die Klägerin ihre im Wintersemester 1976/77 begonnene Ausbildung fortgesetzt oder aber zu Beginn des hier streitigen Bewilligungszeitraums eine andere Ausbildung aufgenommen hat, für die nach § 7 Abs. 3 BAföG Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn sie die Fachrichtung aus wichtigem Grund gewechselt hat, ist grundsätzlich darauf abzustellen, in welcher Fachrichtung sie an der Hochschule eingeschrieben gewesen ist (vgl. Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - [Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 4 = FamRZ 1981, 919]).
- BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 58.88
Ausbildungsförderung - Förderung einer weiteren Ausbildung - Fachrichtungswechsel …
- BVerwG, 15.03.1994 - 11 B 25.94
Bedeutung der Fremdsprachenkenntnisse für einen Studiengang - Aufklärungspflicht …
Ob der Beklagte auch geltend machen will, die Berufungsentscheidung weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 5 ER 243.79 -und Urteil vom 7. Juni 1983 - BVerwG 5 C 5.81 - ) ab, läßt der Beschwerdevortrag nicht eindeutig erkennen.
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BVerwG, 06.09.1983 - 5 C 5.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wert des Gegenstands einer anwaltlichen Tätigkeit
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BVerwG, 08.11.1982 - 5 C 5.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe